Vermessung Vergessen! - 10/10/2005 01:10
Unsere Ämter haben vielleicht viel zu tun!
Wir schreiben das Jahr 2005. Die Reise zum Mond ist bereits eine Ewigkeit her und unsere Kinder besitzen alle Handys, die so klein sind, daß wir das vor wenigen Jahren noch für reine Utopie gehalten hätten. Dennoch scheinen die aus heutiger Sicht prähistorisch anmutenden informationstechnischen Zustände aus der Zeit, als man dachte, dass es weltweit nur den Gesamtbedarf an 10 PCs geben würde, in der schwäbischen Provinz wie in einer Zeitglocke konserviert auch heute noch vorhandenzusein, wenn man den aktuellen Fall näher betrachtet.
Wie im aktuellen Fall geschehen fiel dem im Ludwigsburger Fachbereich für Stadtplanung und Vermessung ansässigen Amtsschimmel urplötzlich am Mittwoch den 21. September 2005 ein, dass dies ein guter Tag sei, einen - wie später bekannt wurde - schon eeeewig bekannten Missstand auszuräumen!
Aufnahme von Gebäuden oder Veränderungen an Gebäuden in das Liegnschaftskataster
genau darum ging es auch in dem Anschreiben, in dem man meine Frau und mich informierte daß (irgendwann) in den nächsten Tage (oder Jahren?) ein Vermessungstrupp entsprechende Arbeiten auf unserem Grundstück zum aktuellen Gebührensatz durchzuführen beabsichtige.
Toll! Genau darauf haben wir gewartet. Solche Arbeiten werden dann nötig, wenn Gebäude errichtet, verändert oder abgerissen werden. Dies war seit 20 Jahren bei uns definitif nicht der Fall.
Nach mehreren Telefonaten mit den Herren H. und W. aus dem Fachbereich Stadtplanung und Vermessung stellte sich dann heraus, daß der Voreigentümer für diesen Zustand verantwortlich war und es vermutlich versäumt hat, seiner Anzeigepflicht beim Katasteramt nach Fertigstellung des Anbaus nachzukommen. Dies sei dem Amt auch schon eeewig bekannt, jedoch hat man keine Zeit gfunden sich darum zu kümmern oder auf das Säumnis hinzuweisen.
Was kümmerts uns?
Laut gültiger Rechtsprechung - siehe hierzu auch die Petition im Stuttgarter Landtag - besteht kaum eine Chance um die Gebührenübernahme herumzukommen. Und da fängt es an traurig zu werden. DIe Misstände sind bekannt, aber der Amtsschimmel schafft Regelungen, die solche Vorgehensweisen "legalisieren".
Wir haben also das oben genannte Amt aufgefordert vor Durchführung der Arbeiten, uns nachzuweisen, daß es seitens des Amtes tatsächlich nicht möglich war, zumindest eine Nachricht bezüglich des Säumnisses in den letzten 20 Jahren an den Grundstückeigentümer zu senden, und diesen in Verzug zu setzen. Zudem wollten wir einen Nachweis darüber, daß der Voreigentümer nicht doch tatsächlich ordnungsgemäß eine Vermessung beauftragt hat, und diese aufgrund von Schlamperei im Amt nicht bearbeitet wurde.
Obgleich bei anderen Gelegenheiten (Grundstückstkauf etc) die veränderten Besitzverhältnisse den "Ämtern" bekannt wurden, bekam der o.g. Fahcbereich davon nichts mit.
Mal sehen was passiert...
Post geändert von: flashingnuke, am: 22/10/2005 11:08
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